Allgemeine Voraussetzungen für die berufliche Anerkennung
Ausbildung, Sprachkenntnisse und Dokumente — was Sie für die Anerkennung im deutschen Gesundheitswesen benötigen.
Die Voraussetzungen für die berufliche Anerkennung unterscheiden sich je nach Gesundheitsberuf. Es gibt jedoch allgemeine Anforderungen, die für alle Berufe gelten. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die grundlegenden Voraussetzungen.
Die drei Grundvoraussetzungen
Drei Säulen bilden die Basis für jedes Anerkennungsverfahren im Gesundheitswesen.
Ausbildung
Sie benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen aus Ihrem Herkunftsland. Die Ausbildung muss staatlich anerkannt und mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sein.
Sprachkenntnisse
Deutsche Sprachkenntnisse sind Pflicht — das geforderte Niveau variiert je nach Beruf zwischen B1 und B2. Zusätzlich werden teilweise Fachsprachkenntnisse erwartet.
Dokumente
Alle Nachweise müssen vollständig, übersetzt und beglaubigt eingereicht werden: Zeugnisse, Berufserfahrung, Identitätsdokumente und Sprachzertifikate.
Sprachliche Voraussetzungen nach Beruf
Das geforderte Sprachniveau und die Fachsprachanforderungen unterscheiden sich je nach Gesundheitsberuf.
| Pflege | ATA | MTR | |
|---|---|---|---|
| Allgemeinsprache | B2 | B1 | B2 |
| Fachsprache | Empfohlen | Nicht erforderlich | Nicht einheitlich |
| Zertifikate | Goethe, telc | Goethe, telc | Goethe, telc |
Allgemeine Dokumente
Diese Unterlagen werden in der Regel für alle Gesundheitsberufe benötigt. Je nach Beruf und Bundesland können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- 1Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- 2Ausbildungszeugnis / Diplom (beglaubigte Übersetzung)
- 3Curriculum / Fächerübersicht der Ausbildung
- 4Nachweis über Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse, Referenzschreiben)
- 5Sprachzertifikat (Goethe, telc oder äquivalent)
- 6Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
- 7Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung
- 8Führungszeugnis / polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
Aufenthaltstitel und Visum
Aufenthaltstitel beachten
Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie in der Regel ein Visum zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation (§16d BeschV). Dieses Visum erlaubt Ihnen, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen und in begrenztem Umfang zu arbeiten.
Wichtig: Beginnen Sie den Visumantrag frühzeitig, da die Bearbeitungszeiten bei den deutschen Botschaften mehrere Monate betragen können. EU-Bürger benötigen kein Visum.
Qualifizierung mit IAG Akademie
IAG Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der internationale Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung und berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereitet.