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Schritt-für-Schritt

Das Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe

In sechs Schritten zur Berufserlaubnis — der allgemeine Ablauf für alle Gesundheitsberufe in Deutschland.

Die 6 Schritte zur Anerkennung

Unabhängig davon, ob Sie als Pflegefachkraft, MTR oder ATA arbeiten möchten — diese Schritte sind für alle Gesundheitsberufe gleich.

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1. Zuständige Behörde ermitteln

Die Anerkennungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich. Nutzen Sie das Portal anabin.kmk.org oder die Hotline des BAMF, um die richtige Stelle zu finden.

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2. Unterlagen zusammenstellen und beglaubigen

Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung, Identitätsdokumente und Sprachzertifikate müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.

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3. Antrag auf Anerkennung einreichen

Stellen Sie den formalen Antrag bei der Behörde. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 600 € — je nach Bundesland und Beruf.

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4. Gleichwertigkeitsprüfung abwarten

Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit dem deutschen Standard. Innerhalb von 3–4 Monaten erhalten Sie einen Bescheid über die Gleichwertigkeit oder festgestellte Defizite.

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5. Qualifizierungsweg wählen

Bei einem Defizitbescheid haben Sie die Wahl: Kenntnisprüfung (kürzer, prüfungsorientiert) oder Anpassungslehrgang (länger, praxisbegleitend).

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6. Berufserlaubnis erhalten

Nach bestandener Qualifizierung stellt die Behörde die Berufserlaubnis aus. Sie dürfen nun eigenverantwortlich in Ihrem Gesundheitsberuf arbeiten.

Berufsspezifische Unterschiede

Wichtiger Hinweis

Der oben beschriebene Ablauf gilt allgemein für alle Gesundheitsberufe. Je nach Beruf unterscheiden sich jedoch die Rechtsgrundlagen, Sprachanforderungen und Prüfungsinhalte erheblich.

3–4 MonateBearbeitungszeit Behörde
100–600€Antragsgebühren
6–12 MonateGesamtdauer mit Qualifizierung

Häufige Fragen zum Anerkennungsverfahren

Wie lange dauert das gesamte Anerkennungsverfahren?
Die reine Bearbeitungszeit bei der Behörde beträgt in der Regel 3–4 Monate. Inklusive Vorbereitung der Unterlagen und anschließender Qualifizierung (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang) sollten Sie insgesamt 6–12 Monate einplanen.
Kann ich während des Verfahrens in Deutschland arbeiten?
Ja, in vielen Fällen können Sie während des laufenden Anerkennungsverfahrens als Hilfskraft oder Assistenz arbeiten. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit in Ihrem Beruf ist jedoch erst nach Erhalt der Berufserlaubnis möglich.
Wer übernimmt die Kosten für das Verfahren?
Die Antragsgebühren (100–600 €) tragen Sie in der Regel selbst. Die Kosten für Vorbereitungskurse können über den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit bei AZAV-zertifizierten Anbietern vollständig übernommen werden. Viele Arbeitgeber beteiligen sich ebenfalls.
Gilt die Anerkennung in allen Bundesländern?
Ja, die berufliche Anerkennung im Gesundheitswesen ist bundesweit gültig. Unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie die Anerkennung erhalten haben, dürfen Sie in ganz Deutschland arbeiten.

Qualifizierung mit IAG Akademie

IAG Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der internationale Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung und berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereitet.