Das Anerkennungsverfahren für Gesundheitsberufe
In sechs Schritten zur Berufserlaubnis — der allgemeine Ablauf für alle Gesundheitsberufe in Deutschland.
Die 6 Schritte zur Anerkennung
Unabhängig davon, ob Sie als Pflegefachkraft, MTR oder ATA arbeiten möchten — diese Schritte sind für alle Gesundheitsberufe gleich.
1. Zuständige Behörde ermitteln
Die Anerkennungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich. Nutzen Sie das Portal anabin.kmk.org oder die Hotline des BAMF, um die richtige Stelle zu finden.
2. Unterlagen zusammenstellen und beglaubigen
Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung, Identitätsdokumente und Sprachzertifikate müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.
3. Antrag auf Anerkennung einreichen
Stellen Sie den formalen Antrag bei der Behörde. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 600 € — je nach Bundesland und Beruf.
4. Gleichwertigkeitsprüfung abwarten
Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit dem deutschen Standard. Innerhalb von 3–4 Monaten erhalten Sie einen Bescheid über die Gleichwertigkeit oder festgestellte Defizite.
5. Qualifizierungsweg wählen
Bei einem Defizitbescheid haben Sie die Wahl: Kenntnisprüfung (kürzer, prüfungsorientiert) oder Anpassungslehrgang (länger, praxisbegleitend).
6. Berufserlaubnis erhalten
Nach bestandener Qualifizierung stellt die Behörde die Berufserlaubnis aus. Sie dürfen nun eigenverantwortlich in Ihrem Gesundheitsberuf arbeiten.
1. Zuständige Behörde ermitteln
Die Anerkennungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich. Nutzen Sie das Portal anabin.kmk.org oder die Hotline des BAMF, um die richtige Stelle zu finden.
2. Unterlagen zusammenstellen und beglaubigen
Zeugnisse, Ausbildungsnachweise, Berufserfahrung, Identitätsdokumente und Sprachzertifikate müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden.
3. Antrag auf Anerkennung einreichen
Stellen Sie den formalen Antrag bei der Behörde. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 600 € — je nach Bundesland und Beruf.
4. Gleichwertigkeitsprüfung abwarten
Die Behörde vergleicht Ihre Ausbildung mit dem deutschen Standard. Innerhalb von 3–4 Monaten erhalten Sie einen Bescheid über die Gleichwertigkeit oder festgestellte Defizite.
5. Qualifizierungsweg wählen
Bei einem Defizitbescheid haben Sie die Wahl: Kenntnisprüfung (kürzer, prüfungsorientiert) oder Anpassungslehrgang (länger, praxisbegleitend).
6. Berufserlaubnis erhalten
Nach bestandener Qualifizierung stellt die Behörde die Berufserlaubnis aus. Sie dürfen nun eigenverantwortlich in Ihrem Gesundheitsberuf arbeiten.
Berufsspezifische Unterschiede
Wichtiger Hinweis
Der oben beschriebene Ablauf gilt allgemein für alle Gesundheitsberufe. Je nach Beruf unterscheiden sich jedoch die Rechtsgrundlagen, Sprachanforderungen und Prüfungsinhalte erheblich.
- Pflegefachkraft: Anerkennung nach §40 PflBG — Details auf pflege-anerkennung.com
- MTR / Radiologie: Anerkennung nach §51 MTBG — Details auf mtr-anerkennung.com
- ATA / Anästhesie: Anerkennung nach §48 ATA-OTA-G — Details auf ata-anerkennung.com
- Pflegeausbildung: Einstieg über die Berufsausbildung — Details auf azubi-vorbereitung.com
Häufige Fragen zum Anerkennungsverfahren
Wie lange dauert das gesamte Anerkennungsverfahren?
Kann ich während des Verfahrens in Deutschland arbeiten?
Wer übernimmt die Kosten für das Verfahren?
Gilt die Anerkennung in allen Bundesländern?
Qualifizierung mit IAG Akademie
IAG Akademie ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger, der internationale Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung und berufliche Anerkennung in Deutschland vorbereitet.